Abmahnumfrage 2011: Die häufigsten abgemahnten Verstöße

Internet, IT und Telekommunikation
01.12.2011280 Mal gelesen
Auch in diesem Jahr wurde eine Umfrage durchgeführt, um herauszufinden, welcher Abmahngrund am häufigsten verwendet wird.

Nach 2007 und 2009 wurde zum dritten Mal eine Umfrage zum Thema Abmahnungen im Internet durchgeführt. Den häufigsten Abmahngrund stellt nach wie vor die fehlerhafte Widerrufsbelehrung dar. Die Mehrzahl der Abgemahnten verwendete das seit 11.06.2010 nicht mehr gültige Muster. Weitere Abmahngründe betrafen das Marken- und Urheberrecht. Im Übrigen stieg der Anteil von Abmahnungen wegen fehlender Grundpreise von 1,6 Prozent auf jetzt 5,6 Prozent.

Die 10 häufigsten Abmahngründe im Überblick:

  1. Markenrechtsverletzungen (12 %)
  2. Urheberrechtsverletzungen (9,5 %)
  3. Erfüllungs- und Gerichtsstandklauseln im Handel mit Verbrauchern (7,1 %)
  4. Werbung mit Selbstverständlichkeiten (6,3 %)
  5. Impressum: fehlende oder fehlerhafte Angaben (5,6 %)
  6. fehlende Grundpreisangabe (5,6 %)
  7. Widerrufsrecht: Verwendung der alten Belehrung nach dem 11.06.2010 (5,6 %)
  8. Widerrufsrecht: unzulässige Rücksendekostenregelung (5,4 %)
  9. Widerrufsrecht: Fristbeginn falsch dargestellt (4,6 %)
  10. Widerrufsrecht: angeblich unzulässige Wertersatzklausel (4,4 %)