Apple gegen Apfelkind: Konzern geht gegen Bonner Cafe vor

Internet, IT und Telekommunikation
07.11.2011295 Mal gelesen
Der Weltkonzern Apple gibt sich gerne lässig. Aber wenn es um angebliche bestehende Ähnlichkeit zu seinem Apfel-Logo geht, kennt man keinen Spaß. Was insbesondere Unternehmen beachten sollten.

Bei dem Apfelkind handelt es sich um ein kleines Cafe in der Bonner Südstadt, bei dem man normalerweise nicht an juristische Auseinandersetzungen denkt. Ärger gab es nach einem Bericht etwa der Augsburger Allgemeinen sowie süddeutsche.de erst, nachdem die Betreiberin ihr Logo - einen Apfel- beim Deutschen Patent- und Markenamt als geschützte Wortmarke/Bildmarke eintragen ließ.

Hiergegen legte Apple Widerspruch ein. Nach Ansicht von Apple verletzt die Betreiberin durch ihr gewähltes Logo Markenrechte von Apple, weil es eine große Ähnlichkeit mit seinem Apfel-Symbol aufweisen würde. Infolgedessen bestehe angeblich eine große Verwechslungsgefahr. Wie die Sache ausgeht, ist derzeit noch offen.

Wenn Sie sich als Unternehmer ein bestimmtes Logo zulegen wollen, sollten Sie darauf achten, dass es keine allzu große Ähnlichkeit mit dem Logo von einer anderen Firma aufweist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es zu einer teuren Abmahnung beziehungsweise gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Welche Ähnlichkeit noch akzeptiert wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Diesbezüglich sollten Sie sich am besten schon vor der Wahl von einem bestimmten Logo beraten lassen. Dies gilt erst Recht dann, wenn Sie eine Abmahnung oder Klage erhalten haben.

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