Am 27.10.2011 hat der Bundestag den Entwurf einer Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen.
Mit dem Gesetz sollen die EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden. In dem Entwurf sind umfassende Änderungen beispielsweise zur Investitionsförderung zur Breitbandversorgung, zur Digitalisierung des Hörfunks und zum Verbraucherschutz wie Gebühren-Ansage für Call-by-Call-Dienste enthalten. Entgegen den Bestrebungen der Opposition enthält der Entwurf jedoch keine Regelungen über eine Mindestgeschwindigkeit für Internetzugänge oder eine ausdrückliche gesetzliche Garantie der Netzneutralität. Auch die Intention, eine flächendeckende Grundversorgung als Universaldienstverpflichtung zu gewährleisten, wurde nicht mit aufgenommen.