Französisches Gericht ordnet Netzsperre über «Copwatch» an

Internet, IT und Telekommunikation
23.10.2011387 Mal gelesen
Französische Internetprovider müssen Zugriff auf die umstrittene Anti-Polizeiseite "Copwatch" blockieren

Die sechs größten französischen Internetprovider müssen auf Anordnung eines französischen Gerichts den Zugriff aus Frankreich auf die umstrittene Anti-Polizeiseite "Copwatch" sperren.

Auf "Copwatch" sind - jeweils sortiert nach Ort und Einheit - von 450 nordfranzösischen Polizisten Namen und Fotos veröffentlicht. Zahlreiche Profile enthalten Adressen, Screenshots von Facebook-Profilseiten und weitere persönliche Daten. Die Betreiber der Seite sind anonym, der Server steht in den USA.

Die Betreiber wollen mit dieser Seite "Polizeigewalt durch Transparenz und Information bekämpfen". Dagegen sehen der Innenminister Frankreichs und Polizeigewerkschaften in "Copwatch" eine Bedrohung, da auf diesen Seiten nicht nur Beleidigungen und verleumderische Behauptungen, sondern auch zahlreiche personenbezogene Daten veröffentlicht werden.

Dies ist nicht der erste Sperrversuch in Frankreich, jedoch der erste auf der Grundlage des französischen "Gesetzes über Vertrauen in die digitale Wirtschaft". Danach können in Frankreich Maßnahmen gegen Provider beschlossen werden, um Schäden aus Internetangeboten zu bekämpfen. Frankreich hat mit zwei Gesetzen gegen Kinderpornographie und Onlineglücksspiel ohnehin schon eine der strengsten Gesetzgebungen zur Kontrolle und Überwachung des Internets in Europa. Durch das Hadopi-Gesetz wurde überdies - die in Deutschland abgelehnte - sog. "Three-Strikes-Regel" für Urheberrechtsverletzungen eingeführt, die nach drei Urheberrechtsverstößen die Sperrung eines Internetzugangs erlaubt.

Pläne zu Netzsperren gab es jüngst (Kinderpornographie) auch in Deutschland, diese wurden jedoch nicht nur wegen erheblicher Proteste wieder fallengelassen, sondern auch, weil solche Sperren problemlos umgangen werden können.