Die Klausel „Angebot freibleibend“ und deren rechtliche Bedeutung

Internet, IT und Telekommunikation
12.09.2011935 Mal gelesen
In viele AGB wird darauf verwiesen, dass die Angebote freibleibend sind. Dies ist nicht ungefährlich, wie einige Online-Händler erfahren mussten. Die AGB-Regelung kann abgemahnt werden. In dem Beitrag lesen Sie wichtige Hintergrundinformationen der Feil Rechtsanwälte.