In viele AGB wird darauf verwiesen, dass die Angebote freibleibend sind. Dies ist nicht ungefährlich, wie einige Online-Händler erfahren mussten. Die AGB-Regelung kann abgemahnt werden. In dem Beitrag lesen Sie wichtige Hintergrundinformationen der Feil Rechtsanwälte.
12.09.2011935 Mal gelesen