Facebook: Gefällt mir-Button verboten!

Internet, IT und Telekommunikation
19.08.20111416 Mal gelesen
Wer in Schleswig-Holstein eine Internetseite betreibt und auf dieser einen Facebook-Like-Button implementiert hat, sollte diesen sofort löschen. Anderenfalls drohen ab dem 01.10.2011 Untersagungsverfügungen und Bußgelder bis zu 50.000 €

Seit dem 19.08.2011 steht für Schleswig-Holstein fest, was viele Datenrechtler schon lange prognostiziert haben: der Facebook Like Button / Facebook Gefällt-mir Button muss von allen aus Schleswig-Holstein betriebenen Setien entfernt werden.

Der Facebook Like Button verstößt gegn das Telemediengesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH). Zu diesem Ergebnis kam das Unabhängige Landeszentrum für Danteschutz (ULD).

Es wurde festgesetellt, dass der Facebook Like Button Dienst eine Datenweiergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA begründet. Die Daten werden 2 Jahre lang getrackt. Bei Facebook selbst wird ein umfassendes personifizierte Profil erstellt.

Was bedeutet das für Onlineseitenbetreiber? Derjenige, der in Schlesweig-Holstein eine Webseite mit Facebook Like Button betreibt sollte diesen spätestens bis Ende September gelöscht haben. Anderenfalls drohen nach § 38 BDSG Untersagungsverfügungen und Bußgelder bis zu 50.000 €.

Auch außerhalb von Schleswig-Holstein gilt das TMG sowie das BDSG. Das bedeutet, dass der Facebook Like Button deutschlandweit gegen geltendes Recht verstößt, wenn man dem ULD folgt. Jeder Onlineseitenbetreiber, der einen Facebook Like Button auf seiner Seite hat, sollte die weitere Entwicklung beobachten um mögliche Bußgelder zu vermeiden.