Die EMI Music Germany GmbH & Co. KG lässt derzeit wieder durch die Kanzlei Kornmeier & Partner die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen in P2P-Netzwerken abmahnen. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der Musiktitel "Where Them Girls At" des Künstlers David Guetta (feat. Nicki Minaj & Flo Rida), der sich unter anderem auf verschiedenen German Top 100 Single Charts Dateien befindet. Hier ist also auch an mögliche Folgeabmahnungen zu denken. Wir verweisen insofern auf unseren Artikel "Der Download der German Top 100 Single Charts kann zu einer Vielzahl von Abmahnungen führen".
Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen das Musikstück sei in so genannten Internettauschbörsen über ihren Internetanschluss zum Download angeboten worden. Neben der Aufforderung eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben wird die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 450,00 € gefordert.
Um einem möglichen Eilverfahren die Grundlage zu entziehen, sollten sie die regelmäßig sehr knapp bemessene Frist keinesfalls verstreichen lassen. Die angemessene Reaktion liegt dennoch nicht in der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung . Vielmehr sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, um eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch kann ein Anwalt für Sie in den allermeisten Fällen eine deutliche Reduzierung des geforderten Vergleichsbetrags erreichen.
Sollten auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner sein, so können Sie sich jederzeit für eine erste unverbindliche Beratung unter 0211.3026340 oder per Mail an kanzlei@boden-rechtsanwaelte.de an uns wenden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Sonderseite www.abmahnung-soforthilfe.de.