Onlinehändler aufgepasst: Neue Widerrufsbelehrung 2011

Internet, IT und Telekommunikation
25.07.2011922 Mal gelesen
Am 26.05.2011 wurden im Bundestag erneut Änderungen zum Widerrufsrecht beschlossen, die eine unbedingte Anpassung der derzeit bestehenden Widerrufsbelehrungen nötig machen werden.

Das im Mai 2011 beschlossene Gesetz sieht u. a. Neuerungen im Hinblick auf den Wertersatz vor.

Das Gesetz ist Reaktion auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2009 (EuGH, Urteil vom 03.09.2009 - C-489/07), der feststellte, dass die nationalen Regelungen der BRD zum Wertersatz nicht mit dem Europäischen Gemeinschaftsrecht in Einklang zu bringen sind.

Die Regelung ist noch nicht in Kraft. Die Verkündung ist jedoch für den Spätsommer bereits angekündigt. Nach einer Übergangsfrist von drei Monaten wird die jetzige Widerrufsbelehrung (Musterwiderrufsbelehrung vom 11.06.2010) nicht mehr zulässig sein, so dass dann eine erhebliche Abmahngefahr bestehen wird.

Gerade für Onlinehändler im Bereich eBay, Amazon oder Onlineshopbetreiber wird daher eine Änderung der derzeitig bestehenden Belehrungen unumgänglich sein.

Sobald das Gesetz mit seiner Verkündung in Kraft tritt, werden wir Sie umgehend informieren.

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Lassen Sie sich auf keine Experimente ein.

Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass eine vorbeugende Kontrolle oder Erstellung von sicheren AGB besser ist, als erst tätig zu werden, wenn die Abmahnung bereits im Briefkasten liegt, da neben den sodann entstehenden Kosten für den Gegenanwalt und den eigenen Rechtsbeistand der Onlineshop häufig für eine Zeit vom Netz genommen werden muss, um keine Vertragsstrafen zu riskieren.

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