Rechnungen der Gewerbeauskunfts-Zentrale - Drohungen?

Internet, IT und Telekommunikation
12.07.2011481 Mal gelesen
Gewerbeauskunft-Zentrale droht mit "zwangsweiser Einziehung" der Forderung.

Die Gewerbeauskunftszentrale versucht, durch geschickte Gestaltung von "Korrekturfaxen" Verträge abzuschließen, die kostenpflichtige Einträge auf der Internetseite gewerbeauskunft.zentrale.de nach sich ziehen.

Es entstehen jährliche Kosten in Höhe von € 589,06. Es wird mit der Unterschrift unter das "Korrekturfax" der Gewerbeauskunftszentrale ein Zweijahresvertrag abgeschlossen.

In den uns vorliegenden Rechnung heißt es dann, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist die "zwangsweise Einziehung" der Forderung ohne vorherige Mahnung zulässig sei. Auch wird auf erhebliche Kosten verwiesen, die bei einer ausbleibenden Zahlung entstehen sollen.

Mit der Formulierung "zwangsweise Einziehung" versucht die Gewerbeauskunftszentrale, aus unserer Sicht unzulässig Druck zu erzeugen. Es soll der Eindruck erweckt werden, dass hier die Zwangsvollstreckung droht. An dieser Stelle sei deutlich darauf hingewiesen, dass eine Zwangsvollstreckung und die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers nur erfolgen kann, wenn ein gerichtlicher Titel vorliegt. Eine Rechnung hat diese Qualität nicht. Auch ist aus unserer Sicht immer rechtlich zu überprüfen, ob die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale überhaupt zu Recht besteht. Hier empfehlen wir dringend anwaltliche Beratung.


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