Amtsgericht Köln gibt Gewerbeauskunft-Zentrale Recht

Internet, IT und Telekommunikation
11.07.20111395 Mal gelesen
Vor dem Amtsgericht Köln war die Gewerbeauskunft-Zentrale mit einer Klage erfolgreich (Az.: 114 C 128/11).

Die Gewerbeauskunft-Zentrale versucht durch Versendung von "Eintragungsformularen" Unternehmer zu einem kostenpflichtigen 2-Jahres-Vertrag zu bewegen.

Oft wird das "Eintragungsformular" unterzeichnet, ohne die vertraglichen Details zu lesen. Das Amtsgericht Köln hat in einer Entscheidung vom 05.06.2011 (Az.: 114 C 128/11) deutlich gemacht, dass die Zahlung in Höhe von 569,06 EUR zu leisten ist. Eine Täuschung sei durch die Gewerbeauskunft-Zentrale nicht erfolgt, so die Kölner Richter. Auch die AGB sind wirksam Vertragsbestandteil geworden.

Allerdings teilen nícht alle Gerichte diese Auffassung des Amtsgerichts Köln. So hat das Landgericht Düsseldorf deutlich darauf hingewiesen, dass das Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale in die Irre leitet.

 

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