LG Mühlhausen: Langjährige Freiheitsstrafen für Raubkopierer verhängt

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2011747 Mal gelesen
Das Erstellen und Verkaufen von illegaler Computersoftware ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Vor allem, wenn man damit ein Vermögen verdient. Dies hat das Landgericht Mühlhausen in einem aktuellen Urteil deutlich gemacht.

Im vorliegenden Fall hatten die beiden Angeklagten Fälschungen von Programmen der Firmen  Adobe, Microsoft- und Corel hergestellt und gewinnbringend in 971 Fällen vertrieben. Aufgrund der dadurch erwirtschafteten Einnahmen führen sie ein Leben im Luxus- auf Kosten von Softwareherstellern und Verbrauchern. Nach Feststellungen des Gerichtes betrug der angerichtete Schaden mindestens 6 Millionen Euro. Dabei kannten sie keine Skrupel und schüchterten Kunden ein, die sich beschwert hatten.

 

Dafür bekamen sie jetzt vom Landgericht Mühlhausen die Quittung. Dieses schöpfte den Strafrahmen aus und verhängte gegenüber beiden Angeklagten Freiheitsstrafen über 3 Jahren - unter anderem wegen gewerblichen Betruges, Urkundenfälschung und Urheberrechtsverletzungen. Diese müssen ihre Strafe auch absitzen. Ein Großteil des Vermögens wurde von der Staatsanwaltschaft sichergestellt.

  

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