Verbraucherschützer rüffeln Telekom: Sie darf Prepaid-Kunden nicht mit Kündigung drohen

Internet, IT und Telekommunikation
23.06.2011895 Mal gelesen
Die deutsche Telekom darf nicht einfach ihre Kunden zum Laden ihrer Prepaid-Karten auffordern und ihnen sonst mit der Kündigung ihres Vertrags drohen. Darauf weist zu Recht die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hin.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist in ihrer Pressemitteilung vom 21.06.2011 darauf hin, dass die deutsche Telekom ihre T-Mobile Kunden darauf aufmerksam macht, dass sie ihre Prepaid-Karten aufladen müssen. Ansonsten werde sofort ihr Vertrag gekündigt. Das Ärgerliche daran ist, dass dies auch bei Kunden mit einem Restguthaben durchgeführt wird.

 

Eine solche Aufforderung ist nicht nur eine Bevormundung des Kunden aus Gründen der Gewinnmaximierung. Die Kunden haben insbesondere ein Recht darauf, dass ihr Restguthaben nicht verfällt. Hierin liegt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Dies hat bereits das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 03.06.2009 entschieden (Az. 11 U 213/08). Sie sollten darauf pochen, dass es im Falle einer solchen Kündigung ausbezahlt wird.

 

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