U+C Rechtsanwälte: Fehlerhafte IP-Adressen in Abmahnschreiben

Internet, IT und Telekommunikation
21.06.2011 637 Mal gelesen
Seit gestern liegen uns mehrere Anschreiben der Kollegen vor, in denen unseren Mandanten mitgeteilt wird, dass in den Abmahnschreiben aufgrund eines Softwareupdates fehlerhafte IP-Adressen angegeben wurden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte Urmann und Collegen aus Regensburg mahnt bekanntermaßen massenhaft Inhaber von Internetanschlüssen im Auftrag der DigiProtect GmbH ab. Die Anschlussinhaber werden beschuldigt, urheberrechtlich geschütztes Material über eine Software gezogen und einer Vielzahl anderer Internetnutzer ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Upload angeboten zu haben (sog. Filesharing).

Heute liegen uns mehrere Anschreiben der Kollegen vor, in denen unseren Mandanten mitgeteilt wird, dass in den Abmahnschreiben aufgrund eines Softwareupdates fehlerhafte IP-Adressen angegeben wurden. Dennoch versichern die Kollegen, dass eine Falschzuordnung ausgeschlossen sei, was vor dem bezeichneten Hintergrund indes zweifelhaft erscheint.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.