Filesharer wird von US-Gericht zu über 60.000 Dollar Schadenersatz verurteilt

Internet, IT und Telekommunikation
17.06.2011528 Mal gelesen
Das illegale Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken über eine Tauschbörse im Internet kann ganz schön teuer werden. Das gilt besonders in den USA und wenn es sich dann noch um pornografische Filme handelt.

Nach einem Bericht im Online-Magazin gulli vom 16.06.2011 ging es um zwei  pornografische Werke in Form von gayfilmen, die der Betreffende über ein BitTorrent Netzwerk verbreitet haben soll. Aus diesem Grunde forderte die Kanzlei des Rechtsinhabers von ihm eine Zahlung von insgesamt 300.000 Dollar.

 

Das Gericht entschied hierzu, dass diese Summe von 150.000 Dollar pro Film zu hoch angesetzt worden ist und begrenzte daher den Schadenersatz auf etwa 30.000 Dollar pro Film. Der Filesharer wurde insgesamt zum Schadenersatz in Höhe von 63.867 US-Dollar verurteilt. Hinzu kommen noch Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten.

 

Nach unserer Ansicht ist das ein abschreckendes Beispiel dafür, dass durch den Abmahnwahn der Filmindustrie sowie der Musikindustrie persönliche Existenzen auf das Spiel gesetzt werden. Denn ein Betrag in dieser Größenordnung kann von den meisten Bürgern nicht aufgebracht werden. Die Bemessung der Schadenshöhe erscheint und aber auch deshalb rätselhaft, weil der Preis pro DVD bei nur rund 30 Dollar liegen soll.

 

Auch hierzulande müssen mutmaßliche Filesharer damit rechnen, dass von ihnen ein Betrag in Höhe von einigen Tausend Euro für die Kosten der Abmahnung sowie sonstigen Schadenersatz gefordert wird.

 

Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die geltend gemachten Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.

 

Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter den Rufnummern 0221 - 400 67 555 oder 030 - 5444 55 333 (Beratung bundesweit, Standorte in Köln und Berlin) persönlich zur Verfügung.

   

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