Kein Spam: Bestätigungsmail in Double-Opt-In-Verfahren

Internet, IT und Telekommunikation
24.01.20071364 Mal gelesen

SPAM: Osterhasen, Haarwuchsmittel, Sexpillen, Pseudo-Hilferufe, "lukrative" Geschäftsmöglichkeiten und Weihnachtsbäume: Beim Löschen solchen Mülls geht dann auch noch eine wichtige E-Mail verloren. Allerdings sind Bestätigungsmails in sogenannten Double-Opt-In-Verfahren kein Spam. Das Amtsgericht München teilte dies in seiner Pressmitteilung vom 22.1.2007 mit: In seinem Urteil vom 16. November 2006, Az. 161 C 29330/06, hatte es so entschieden. Unerwünschte Mails hatten einen Münchner verärgert: Mit seinen vier verschiedenen E-Mail-Adressen litt er besonders unter den vielen täglichen Posteingängen. An einem Tag brachten vier Mails, die er vom gleichen Absender an seine vier Adressen erhielt, das Fass zum Überlaufen: Der Empfänger der Mails stellte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Amtsgericht München. Er verlangte, dass dem Versender bei Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft das Zusenden von Mails untersagt werde. In den Mails wurde der Empfänger dazu aufgefordert, binnen vier Tagen einen Bestätigungslink anzuklicken, falls er weitere Mails wünsche. Sollte der Link nicht angeklickt werden, hätte das automatisch zur Folge, dass der Empfänger von der Versandliste gestrichen werde. 

Nach dem AG München sei hier keine unzumutbare Belästigung gegeben. Denn die Bitte an einen E-Mail-Empfänger, mitzuteilen, ob er in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen werden wolle müsse hingenommen werden. Die Bestätigungsmail in solchen sogenannten Double-Opt-In-Verfahren sei keine Belästigung. Viele Internetuser wünschten die Möglichkeit, Informationen und Werbung aus dem Netz zu erlangen. Auch wenn ein Anspruch auf die Abwehr unerwünschter Werbe-Mails bestünde, müsse das Versenden erwünschter Mails möglich sein. Durch das Double-Opt-In-Verfahren werde dies umgesetzt: Gleichzeitig würde die missbräuchliche Eintragung in den Verteiler ausgefiltert werden. Denn der Empfänger könne durch Wecklicken oder Nichtreagieren erreichen, dass keine weiteren E-Mails mehr eingingen. Das Urteil ist rechtskräftig.