Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH - Ottos Eleven

Internet, IT und Telekommunikation
20.05.2011 764 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist der Film Otto's Eleven. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung vom 956,00 € verlangt

Die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München ist uns aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt. Die Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen der Kanzlei Waldorf Frommer folgt dabei immer demselben Muster. Zunächst wird auf ein illegales Angebot zum Herunterladen verwiesen. Des Weiteren wird auf das zivilrechtliche Auskunftsverfahren gegen den Internetprovider des Abgemahnten gem. § 101 UrhG hingewiesen.  Sodann wird hinsichtlich der geforderten Unterlassungserklärung eine äußerst kanpp bemessene Frist gesetzt (wenige Tage, 12 Uhr).

 

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen des Titels "Otto's Eleven" sollte nicht "auf die leichte Schulter" genommen werden. Gleichzeitig sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. In der Regel empfiehlt es sich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei muss sichergestellt sein, dass diese Unterlassungserklärung den Unterlassungsanspruch der Gegenseite (soweit dieser nach Prüfung tatsächlich besteht) wirksam erfüllt. Hierbei ist darauf zu achten, dass sich der Abgemahnten nicht weiter bindet als unbedingt nötig.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

Wir bieten Ihnen:

  • ein erste kostenlose Ersteinschäzung hinsichtlich Ihrer Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für eine kostenloses (bis auf die Telefongebühren)  Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
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