Dürfen ARD und ZDF ein gemeinsames kostenpflichtiges Videoportal betreiben?

Internet, IT und Telekommunikation
18.05.2011734 Mal gelesen
Die öffentlich rechtlichen Sender möchten schon ab 2012 ein gemeinsames Videoportal anbieten. Anders als die Privatsender mit einem ähnlichen Projekt scheint es diesmal keine Probleme mit dem Bundeskartellamt hinsichtlich der erforderlichen Genehmigung zu geben. Allerdings ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit dieses Projektes sehr umstritten.

Nachdem das Bundeskartellamt am 17.03.2011 RTL sowie Pro7 Sat1 den Aufbau und den Betrieb einer Online-Plattform untersagt hatte, steht jetzt eine Entscheidung darüber an, ob ARD und ZDF voraussichtlich ab 2012 ein gemeinsames Videoportal mit den Namen "Germany´s Gold" betreiben dürfen. Hierdurch sollen die Zuschauer die Möglichkeit erhalten, in einem Online-Archiv die Sendungen der letzten 60 Jahre kostenpflichtig abzurufen. Dies gilt zumindest für die "Qualitätsinhalte". Das Ganze soll nicht nur aus den Werbeeinnahmen, sondern auch aus den Rundfunkgebühren finanziert werden. Die Kosten dafür sollen über eine Million Euro betragen.

 

Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche vom 14.05.2011 hat das Kartellamt voraussichtlich keine Bedenken, eine Genehmigung für dieses Projekt der öffentlich-rechtlichen Sender auszusprechen. Diese andere Sichtweise wird damit begründet, dass ARD und ZDF - anders als die Privatsender- auf dem deutschen Werbemarkt keine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 19 GWB hätten. Der Anteil von RTL und ProSiebenSAT.1 auf dem Werbemarkt liege bei ungefähr 83%, während ARD und ZDF zusammen nur auf einen Anteil von etwa 5,2% kommen würden. Laut Bundeskartellamt seien die aus den Rundfunkgebühren erzielten Einnahmen in Höhe von ca. 7 Milliarden Euro im Jahr dabei nicht zu berücksichtigen.

 

Allerdings wird das vorgesehene Angebot u.a. von einigen Medienpolitikern scharf kritisiert, die von einer Wettbewerbsverzerrung ausgehen.

 

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