Die Deutsche Telekom AG muss einem 5jährigen Auskunft darüber geben, wer sein mutmaßlicher Vater ist. Diese Entscheidung des Bonner Amtsgerichts wurde am 10.05.2011 bekannt. Die Mutter des Kindes hatte vor Jahren eine einmalige Affäre mit einem Mann, von dem sie allerdings nur den Vornamen und die Handynummer hatte. Um an die Identität des Mannes zu gelangen, erhob die Frau seinerzeit eine Auskunftsklage gegen die Telekom. Diese wurde jedoch abgewiesen. Das Gericht verwies auf das Persönlichkeitsrecht und den Datenschutz des mutmaßlichen Vaters als ehemaligem Telefonkunden. In einem zweiten Anlauf verklagte nun das Kind selbst die Deutsche Telekom und bekam Recht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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