Kanzlei Negele mahnt ab für die Infopictures GmbH

Kanzlei Negele mahnt ab für die Infopictures GmbH
29.04.2011511 Mal gelesen
Uns liegen weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele vor. Gegenstand der nun für die Infopictures GmbH ausgesprochenen Abmahnungen ist das Filmwerk "Besouro - Die Geburt einer Legende".


Wir vertreten tausendfach Mandanten im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen- oder Filesharing- Abmahnungen und eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele aus Augsburg.

Von der Kanzlei Negele liegen uns dabei verschiedene Abmahnungen u.a. für folgende Rechteinhaber vor:

Schalk Medienvertrieb,  DBM Videovertrieb GmbH,   MIG Film GmbH,  Fraserside Holdings Limited, INO Handel und Vertriebs GmbH, KT-DVD & Videoproduktion uva.

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke. Es wird ein Pauschalbetrag gefordert, der zumeist um 700-800,- Euro liegt sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Vor Unterzeichnung derselben ist anwaltliche Prüfung anzuraten. Nicht nur, dass solche Erklärungen auch ein Schuldanerkenntnis beinhalten, auch inhaltlich lässt man sich oft zu weitreichende Versprechungen unterzeichnen. 

Ein erster Schritt, zu dem in den meisten Fällen sicherheitshalber zu raten ist, ist die Abgabe einer modifizierten Version des der Abmahnung beiliegenden Unterlassungsversprechens. Da aber auch eine so auf den Kern reduzierte Erklärung die Unterlassungsforderung inhaltlich erfüllen muss, um wirksam zu sein und von der Gegenseite angenommen zu werden, ist auch hier Acht auf eine richtige Modifikation zu geben. Da das Unterlassungsversprechen den Hauptanspruch darstellt, welcher für den erheblichen Streitwert im 5-stelligen Bereich sorgt, empfiehlt es sich, dieses von einem versierten Anwalt aufsetzen zu lassen, welcher auch das Erfordernis hierzu noch einmal prüft.


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