Zimmermann & Decker mahnt für die Planet Punk GbR ab

Zimmermann & Decker mahnt  für die Planet Punk GbR ab
28.04.2011415 Mal gelesen
Uns liegen erneut Abmahnungen der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker für die Planet Punk GbR vor. Gegenstand der Abmahnung ist das Album "Future Trance Vol. 55".

Neben u.a. der Tonpool Medien GmbH vertrteen Zimmermann & Decker nun also das Plattenlabel Planet Punk.

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise Musik. Es wird zumeist ein Pauschalbetrag ab 450,00 €, vorliegend auch 600,- Euro,  sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, deren Unterzeichnung  allerdings in aller Regel ein Schuldanerkenntnis bedeutet.

 Da die Musikwerke Teil einer Sammel-CD sind, kann dies durchaus berechtigte Befürchtungen begründen, womöglich mit Folgeabmahnungen weiterer Rechteinhaber dieser Musikzusammenstellung rechnen zu müssen.

Ein erster Schritt, zu dem in den meisten Fällen sicherheitshalber zu raten ist, ist die Abgabe einer modifizierten Version des der Abmahnung beiliegenden Unterlassungsversprechens. Da aber auch eine so auf den Kern reduzierte Erklärung die Unterlassungsforderung inhaltlich erfüllen muss, um wirksam zu sein und von der Gegenseite angenommen zu werden, ist auch hier Acht auf eine richtige Modifikation zu geben. Da das Unterlassungsversprechen den Hauptanspruch darstellt, welcher für den erheblichen Streitwert sorgt, empfiehlt es sich, dieses von einem versierten Anwalt aufsetzen zu lassen, welcher auch das Erfordernis hierzu noch einmal prüft.

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