Das Verfahren hat das Aktenzeichen 3 K 899/10, die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
In der Dissertation waren auf etwa einem Viertel der Arbeit Textstellen anderer Autoren teils wörtlich, teils paraphrasiert übernommen worden, ohne das kenntlich zu machen. Die Arbeitsweise sei eine sogenannte "Bauernopfer-Referenz": Dabei sei einem Gutachter nach in der Dissertation auch dadurch getäuscht worden, dass der Anschein einer Interpretation direkt zitierter Textstellen oder die Wiedergabe in eigenen Worten erweckt wurde, dass an einer Stelle Werke zitiert wurden, an einer anderen Stelle dann aber Textsegmente ohne Kenntlichmachung als Zitat übernommen wurden.
Das Gericht gelangte zu dem Schluss, dass eine vorsätzliche Täuschungshandlung bestand.
Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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