Der Abgemahnte soll zur Abgeltung der Ansprüche von 8 Films die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und einen pauschalen Schadensbetrag in Höhe von 840,00 Euro zahlen.
Betroffene Abgemahnte sollten keinesfalls die geforderte Summe zahlen oder die Unterlassungserklärung unterzeichnen und die Abmahnung durch einen Fachanwalt für Urheberrecht prüfen lassen.
8 Films hatten zuvor Urheberrechtsverletzungen am Filmwerk "Alien vs Zombies- The Dark Lurking" ebenfalls durch die Rechtsanwälte Negele - Zimmel - Greuter - Beller Partnerschaftsgesellschaft abmahnen lassen.
Weitere Informationen zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie auf der Internetseite unserer Kanzlei:
http://www.die-abmahnung.info/
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
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