In wessen Rechte greift das Bereitstellen von „Gefällt Mir“ Button der Plattform facebook ein?

Internet, IT und Telekommunikation
04.04.2011620 Mal gelesen
Der Verstoß gegen Vorschriften des Datenschutzes schützen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen

Der "Gefällt Mir" Button der Plattform facebook setzt die Installation eines iframes von facebook voraus und bewirkt, dass jedenfalls die Daten von eingeloggten facebook-Nutzern, die die Seite des zu kommentierenden Anbieters nutzen, an facebook übertragen werden, auch wenn der Button nicht betätigt wird. Inwieweit Daten von nicht eingeloggten facebook Nutzern oder von Nicht facebook Mitgliedern übertragen werden, ist unklar. Eine Information über die Datenerhebung aufgrund des Buttons enthält die Seite des Anbieters nicht. Folglich wird der Nutzer nicht zu Beginn des Nutzungsvorganges über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten unterrichtet. Diese Vorschriften dienen aber nicht dazu, für ein lauteres Verhalten von Unternehmen am Markt zu sorgen. Diese Regelungen dienen dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen.