Müssen mutmaßliche Filesharer bald mit der Sperrung von ihrem Internetanschluss rechnen?

Internet, IT und Telekommunikation
04.04.2011381 Mal gelesen
Aufgrund einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft kommt wird wieder die Frage diskutiert, ob verdächtige Anschlussinhaber mit der Sperrung ihres Internetanschlusses rechnen müssen. Was davon zu halten ist.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat auf seinen Webseiten eine "Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen" ausgeschrieben. Es geht darum, ob Provider künftig auf Veranlassung der Rechteinhaber "Warnhinweise" an Kunden schicken sollen, deren IP-Adresse von den Rechteinhabern im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen ermittelt wurde. Dabei wird auch auf einige "Vorbilder" Bezug genommen wie Frankreich mit seinem Hadopi-Gesetz sowie dem Vereinigten Königreich.

 

Hierzu wird etwa im LBR-BLOG die Ansicht vertreten, dass Anschlussinhaber künftig bei einem festgestellten Urheberrechtsverstoß durch Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Titeln über eine Tauschbörse mit einer Verwarnung und beim dritten Mal mit der Verhängung einer Zugangssperre rechnen müssten.

 

Diese Befürchtung ist nach meiner Auffassung zu weitgehend, weil ein derartiges Vorgehen wie nach dem Hadopi-Gesetz in Frankreich in Deutschland politisch nicht durchsetzbar ist. Es hätte voraussichtlich auch keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht, weil eine Netzsperre nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip zu vereinbaren ist und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen würde.

 

Näheres zum Hadopi-Gesetz in Frankreich finden Sie in diesem ausführlichen Beitrag:

http://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht/bekampfung-der-internetpiraterie-in-frankreich-durch-das-hadopi-gesetz-6669/