Culcha Candela - Bindhardt Fiedler Zerbe und Nümann+Lang

Culcha Candela - Bindhardt Fiedler Zerbe und Nümann+Lang
14.03.20111808 Mal gelesen
"Doppelabmahnung" des Titels "Berlin City Girl" von Culcha Candela durch Bindhardt Fiedler Zerbe und Nümann + Lang.

Uns liegen weitere Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe und Nümann Lang vor.

Sowohl die KanzleiBindhardt Fiedler Rixen als auch die KanzleiNümann Langmahnen wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten an dem Titel "Berlin City Girl" ab.

Die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe behaupten dabei, von den Urhebern Hanno Graf, Omar David Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch, Jan Krouzilek beauftragt worden zu sein und mahnen die Verletzung von Urheberrechten an dem Titel "Berlin City Girl" (beispielsweise auf Bravo Hits 72) ab.

die Rechtsanwälte Nümann Lang mahnen die Urheberrechtsverletzung  desselben Titels ab, behaupten jedoch im Namen der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH tätig zu werden.

Diese Mehrfachabmahnungen zeigen die Notwendigkeit einer früzeitigen Reaktion. Auch im Hinblick auf drohende weitere Abmahnschreiben ist eine Verteidigung daher sinnvoll. Nicht selten folgen der ersten Abmahnung eine Vielzahl weiterer Abmahnungen. Insbesondere bei sogenannten Chart Containern("German Top 100? oder "German Top 50?) oder Samplern (Bravo Hits, Dream Dance, etc.) muss mit weiteren Abmahnungen gerechnet werden.  In einigen Fällen ist in diesem Zusammenhang die Abgabe einer sog. "vorbeugenden Unterlassungserklärung" hilfreich, um befürchteten Folgeabmahnungen bereits im Ansatz zu begegnen. Aus verschiedenen Gründen handelt es sich hier allerdings keinesfalls um ein "Allheilmittel", so dass hier zunächst eine Einzelfallprüfung erfolgen muss.