KG Berlin zur Haftung der Bank bei unsicherem Onlinebanking-System

Internet, IT und Telekommunikation
28.02.2011896 Mal gelesen
Wenn eine Bank ein unsicheres Onlinebanking-System verwendet, haftet sie bei einer Phishing -Attacke auch gegenüber einem unvorsichtigen Kunden. Dieser muss nur eine geringfügige Kürzung wegen Mitverschuldens hinnehmen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Vorliegend wollte die Kundin einer Bank online Geld überweisen. Dabei wurde sie das Opfer einer Phishing-Attacke. Hierbei öffnete sich während der Überweisungsvorgangs ein weiteres Fenster. Es wurde eine Webseite angezeigt, die der Internetseite der Bank täuschend ähnlich war. So dann wurde sie aufgefordert, vier weitere unverbrauchte Transaktionsnummern (TAN) anzugeben. Dies wurde damit begründet, dass die erste Überweisung fehlgeschlagen sei. Die Kundin fiel drauf rein und verlor auf diese Weise 14.500 €. Die Kundin verlangte daraufhin von ihrer Bank Schadensersatz. Diese weigerte sich, weil die Kundin dafür hafte, dass sie ohne nähere Prüfung einem Dritten ihre TAN verraten habe. Aus diesem Grunde entfalle ihr Anspruch auf Schadensersatz.

 

Das Kammergericht Berlin gab der Klage mit Urteil vom 29.11.2010 zum großen Teil statt (26 U 159/09). Hierzu stellten die Richter fest, dass die Bank bei der Schädigung eines Kunde durch einen Phishing-Angriff normalerweise vollständig haftet. Allerdings kommt bei einem unachtsamen Verhalten des Kunden ein Gegenanspruch der Bank gegenüber dem Kunden in Betracht, der zu einem ein Ausschluss der Haftung führen kann. Im vorliegenden Fall erkannte das Gericht jedoch nur eine Kürzung um 30% zu, weil eine Bank auf Sicherheit beim Onlinebanking achten muss. Dies hat sie jedoch nach den Feststellungen des Gerichtes nicht getan. Sie verwendete ein System, das bei den meisten Banken nicht mehr eingesetzt wird. Die Bank hätte das aktuelle iTAN System nutzen müssen. Aus diesem Grunde sprach das Gericht der Kundin den begehrten Schadensersatz in Höhe von 70% zu. Die Richter wiesen in ihre Urteil auch darauf hin, dass ein Kunde beim Online-Banking auf verdächtige Vorkommnisse achten muss. Er sollte beispielsweise dann stutzig werden, wenn er mehrfach hintereinander zur Eingabe seiner TAN aufgefordert wird.

 

Soweit Sie beim Onlinebanking Opfer einer Phishing-Attacke oder anderen Formen der Kriminalität werden und Ihre Bank Sie im Stich lässt, sollten Sie sich beraten lassen. Wir stehen Ihnen hierzu auf Wunsch gerne zur Verfügung.