LG Bochum bestätigt: Werben mit Herstellergarantie ist abmahnbar!

LG Bochum bestätigt: Werben mit Herstellergarantie ist abmahnbar!
27.02.2011577 Mal gelesen
Mit Urteil vom 22.02.2011, I-12 O 194/10, hat das LG Bochum bestätigt, dass auch beim Werben mit einer Herstellergarantie detaillierte Angaben zu Art und Umfang der Garantie zu machen sind.

Diese Entscheidung steht damit im Widerspruch zu jüngsten Berliner und Hamburger Entscheidungen, die die nach unserer Meinung falsche Auffassung vertreten, dass bei einer Herstellergarantie mit einer Garantieaussage eines Dritten geworben werde und daher keine weitteren Angaben des Verkäufers zu erwarten sind. Demanch muss folglich der Verbraucher weitergehende Recherche beim Hersteller anstellen, um Einzeleheiten über die Garantie zu erfahren. Oftmals erfährt der Verbraucher gar keine EInzelheiten über den Hersteller, da z.B. bei eBay beim Verkauf von Autoteilen billige Fernostprodukte verkauft werden. WIr halten die Entscheidung des LG Bochum deswegen für richtig. Wer sich mit fremden Federn schmückt, kann sich nicht auf den Standpunkt zurückziehen, dass der Inhalt allein den Hersteller betrifft.

Es bleibt spannend, wie diese Frage weiter von den Gerichten behandelt wird. Das OLG Hamm und KG Berlin haben sich bereits positioniert. Das OLG Hamburg befasst sich derzeit in einer Berufungssache mit dieser Frage. Auch dem BGH liegt eine Garantieaussage zur Überprüfung vor.