Universal Music GmbH mahnt über die Kanzlei Rasch ab

Internet, IT und Telekommunikation
15.02.2011733 Mal gelesen
Die Kanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH Titel aus den German Top 100 Charts ab.

Die Kanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH Titel aus den German Top 100 Charts ab.

In großen Mengen werden folgende Titel, mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe Euro 1200, abgemahnt!

  • "The Black Eyed Peas - The Time"
  • "Velile - Helele"
  • "Rihanna - Only Girl"
  • "Take That - The Flood"
  • "Juli - Elektrisches Gefühl"
  • "Alphaville - I Die For You Today"

Bei diesen Abmahnungen, besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen.

Wir helfen - sofort, erfahren und zu fairen Preisen.

 Rufen Sie uns an! Hotline: 07151 20955-28

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Überblick.

http://www.abgemahnt-hilfe.de/abmahnungsarchiv