"Abmahnwahn" von Waldorf, Rasch & Co. nimmt kein Ende.

Internet, IT und Telekommunikation
08.02.20111196 Mal gelesen
Eine neue Welle von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet zieht wieder durchs Land. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine weitere Welle von Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf, Rasch und vielen anderen Kanzleien stand und steht vielen Internetnutzern jetzt wieder ins Haus.

Der Vorwurf: Illegales Veröffentlichen urheberrechtlich geschützter Dateien (meist Filme oder Musik) im Internet.

Die Forderung: Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes und Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Mein Rat: Lassen Sie eine solche Abmahnung anwaltlich überprüfen und geben Sie auf keinen Fall ungeprüft die entsprechende Unterlassungserklärung ab oder veranlassen gar eine Zahlung. Und auch ganz wichtig: Nehmen Sie nicht selbst Kontakt mit den gegnerischen Rechtsanwälten auf, ohne sich nicht zuvor über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert zu haben.

Unsere Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Betroffenen und kann auch Ihnen hilfreich zur Seite stehen.

Näheres erfahren Sie unter:

www.ra-iben.de

 

Sebastian Iben

Rechtsanwalt