Abmahung wegen RapidShare Upload – Uploader soll Euro 2000,00 zahlen.

Internet, IT und Telekommunikation
03.02.20111543 Mal gelesen
Nicht nur Filesharing-Netzwerke (peer to peer, p2p, dezentrale Netzwerke) können Gegenstand von Abmahnungen sein. Auch ein Upload beim One-Click-Filehoster Rapidshare kann unliebsame Post nach sich ziehen.

So wird bspw. bei Gulli über einen User berichtet, der das Werk "Umständlich verliebt" bei Rapidshare hochgeladen und kurze Zeit später eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag des Constantin Filmverleih erhalten hat.

Der Abgemahnte soll Euro 1.350,00 Schadensersatz sowie Euro 911,80 Anwaltskosten bezahlen.

Den vollständigen Artikel von Gulli.com finden Sie hier.

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