Nach einem Bericht in der Online-Ausgabe der taz vom 28.01.2011 ist kürzlich ein Skandal aufgedeckt worden. Rund 100 Blogger sollen gegen einen Cash pro Link Links zu den Portalen von bekannten Unternehmen gesetzt haben. Der Sinn des Ganzen besteht darin, dass diese Unternehmen eine Top Platzierung in Suchmaschinen wie google erhalten und so bei Abfragen im Internet besser gefunden werden.
Das Problem dabei: Der normale Nutzer erkennt dabei nicht, dass es sich um eine geschickt eingefädelte Werbemaßnahme einer bestimmten Online-Firma handelt.
So etwas wirkt sich nicht nur auf die Glaubwürdigkeit von Blogs aus. Es ist auch rechtlich bedenklich. Denn auch Werbung im Internet muss normalerweise als solche erkennbar sein und darf nicht den Anschein eines gewöhnlichen Beitrags erwecken. Ansonsten könnte es sich unter Umständen um Schleichwerbung handeln, die nach der Vorschrift des § 4 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig ist. In diesem Fall ist eine kostspielige Abmahnung durch Verbraucherschutzverbänden und Konkurrenten möglich.
Nähere Informationen finden Sie unter:
http://www.taz.de/1/netz/netzoekonomie/artikel/1/keyword-spammer-kaufen-beitraege/
http://meedia.de/nc/details-topstory/article/schleichwerbesumpf-in-der-blogger-szene_100032816.html
http://www.netzpolitik.org/2011/interview-sascha-pallenberg-uber-schleichwerbung-in-blogs/