AG Magdeburg legt für das Verbreiten einer Brockhaus Enzyklopädie multimedial über eine Tauschbörse einen Streitwert von 30.000 € zugrunde

Internet, IT und Telekommunikation
25.01.20111197 Mal gelesen
Das Amtsgericht Magdeburg verfolgte gegenüber einem Tauschbörsennutzer eine harte Linie. Aufgrund des festgesetzten Streitwertes muss der Nutzer viel Geld bezahlen. Er muss nicht nur für die Kosten der Abmahnung aufkommen, sondern auch Schadensersatz zahlen.

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Anschlussinhaber die geschützte Software "Der Brockhaus multimedial 2006" in Form eines Upload über eine Tauschbörse im Internet anderen Benutzern zur Verfügung gestellt. Dafür wurde er von der Rechteinhaberin abgemahnt. Dabei verlangte diese unter Zugrundelegung eines Streitwertes in Höhe von 30.000 € Anwaltskosten in Höhe von 853,- € ersetzt. Darüber hinaus machte sie Schadensersatz in Höhe von 3.275,58 € geltend. Der Anschlussinhaber gab nur die geforderte Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich aber zu zahlen. Nach seiner Ansicht ist der angesetzte Streitwert zu hoch. So etwas ist für ihn sehr ärgerlich, weil die Abmahnung dadurch sehr kostspielig wird. Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nämlich nach der Höhe des Streitwertes.

 

Das Amtsgericht Magdeburg machte mit dem Anschlussinhaber kurzen Prozess: Es gab der Klage der Rechteinhaberin mit Urteil vom 12.05.2010 in vollem Umfang statt (Az. 140 C 2323/09) und verurteilte diesen zur Zahlung von insgesamt 4.128,58 € zuzüglich Prozesszinsen. Der zuständige Richter gab dabei für die Bemessung des hohen Streitwertes eine wenig überzeugende Begründung ab. Er verwies lediglich darauf, dass das Werk hier einer unbegrenzt großen Personenzahl zur Verfügung gestellt worden sei, ohne auf die näheren Umstände des Einzelfalles einzugehen. Hinsichtlich der Schadensersatzforderung in Höhe von über 3.000,- € hatte er keine Bedenken. Es sei aufgrund der Verbreitung an eine unbestimmt große Personenzahl nicht zu beanstanden, dass die Rechtsinhaberin den doppelten Verkaufspreis als Schadensersatz fordert.

  

Sofern Sie sich allgemein über die Thematik der Filesharing-Abmahnungen informieren möchten, so können wir Ihnen unsere Übersichtsseite ans Herz legen. Diese enthält auch einen ausführlichen Ratgeber. Dort wird unter anderem auch die Haftung des Anschlussinhabers für Dritte erklärt und welche Ansprüche der Rechteinhaber im Rahmen einer Abmahnung geltend macht.

 

Filesharing-Spezial - Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot