Staat untergräbt Datenschutz durch Weitergabe von Daten seiner Bürger an Adresshändler

Internet, IT und Telekommunikation
11.01.2011992 Mal gelesen
Adresshändler sind womöglich gar nicht auf dunkle Kanäle angewiesen, um an die Daten der Bürger zukommen. Oft geht es auch ganz einfach: Man fragt einfach gegen Cash beim Einwohnermeldeamt nach. So etwas wird häufig in deutschen Meldeämtern praktiziert.

Aufgrund der Datenskandale der letzten Monate - wie etwa bei Facebook - sollte nicht vergessen werden, dass viele Gemeinden auf Anfrage einfach so die Meldedaten ihrer Bürger herausgeben. Das gilt nicht nur bei privaten Anfragen, sondern gerade auch im gewerblichen Bereich. Die hat kürzlich das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet.

Dabei handeln die Gemeinden häufig auch noch legal: In vielen Bundesländern erlauben die jeweiligen Meldegesetze normalerweise die Weitergabe der Daten an Adresshändler. Das gilt nur dann nicht, soweit die Bürger dem widersprochen haben. Dies ist unter anderem in Bayern und Baden-Württemberg so. In anderen Bundesländern darf die Weitergabe erst nach Einwilligung des Betroffenen erfolgen.

Diese rechtliche Situation ist unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes sehr zweifelhaft. Man darf hier jedenfalls nicht mit zweierlei Maß messen und nur private Dienste Facebook wegen dieser Widerspruchslösung kritisieren. Denn viele Bürger machen hier ebenfalls aus Unkenntnis keinen Gebrauch von dem ihnen zustehenden Widerspruchsrecht. Darüber hinaus darf hier nicht die Beweislast auf den Bürger abgewälzt werden. Sonst muss man sich nicht wundern, wenn viele Leute gegen ihren Willen mit Werbung, Gewinnspiel-Nachrichten etc. belästigt werden.