Gerügt wird die fehlende Widerrufsbelehrung und die unerlassenen Anbieterinformationen. Nach Auffassung der Abmahnerin lässt die Verkaufstätigkeit den Schluss zu, dass kein Privatverkauf mehr gegeben ist.
Mit der Abmahnung werden die Emittlungskosten in Höhe von 195,00 € geltend gemacht und die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Wir können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen der Abmahnerin nachzukommen. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten. In den uns bekannten Fällen wurde bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung durch die Kanzlei Römer & Partner aus Berlin erwirkt.
Uns sind diverse eigene Verstöße der Abmahnerin bekannt, so dass auch Spielraum für eine Gegenabmahnung besteht.
Sprechen Sie uns einfach an!