Abzocke von Verbrauchern wegen angeblicher Teilnahme an Gewinnspielen

Internet, IT und Telekommunikation
28.12.2010738 Mal gelesen
Immer häufiger versuchen dubiose Firmen Forderungen wegen der angeblichen Teilnahme an Gewinnspielen einzutreiben. Zu diesen unseriösen Inkassounternehmen gehört auch die Firma Media Inkassomanagement.

Bereits seit Jahren versuchen einige Firmen arglose Verbraucher mit miesen Tricks auszunehmen. Nicht nur, dass Verbrauchern übers Internet die Teilnahme an angeblich kostenlosen Gewinnspielen, dem Erhalt von Warenproben etc. angeboten wird - und in Wirklichkeit haben sie nach einer im "Kleingedruckten" versteckten Klausel ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen.

Oft versucht man auch Leute auszunehmen, die an überhaupt keinem Gewinnspiel im Internet teilgenommen haben. Dies gescheht dadurch, dass man sie mit Mahnschreiben einschüchtert. So versucht das auch die Firma Media Inkassomanagement AG, die ihren Sitz in Berlin hat. Sie treibt derzeit nicht bestehende Forderungen der Firma DEM Marketing ein. Dabei macht Media Inkassomanagement Druck und droht mit drakonischen Maßnahmen, wie Mahnbescheiden, Zwangsvollstreckungen und sogar einem Besuch des Gerichtsvollziehers.

Von diesen Drohungen sollten Sie sich nicht beeindrucken lassen. Nähere Infos erhalten Sie hierzu im Internetangebot der Verbraucherzentrale NRW.

Selbst wenn Sie tatsächlich an einem Gewinnspiel irgendeiner Firma teilgenommen haben und wider Erwarten eine saftige Rechnung erhalten, sollten Sie nicht einfach zahlen. Das gilt gerade auch dann, wenn man Ihnen eine sehr kurze Zahlungsfrist gesetzt hat. Sie sollten sich erst einmal umgehend mit der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. In vielen Fällen kann man  noch etwas unternehmen, weil in Ihrem Fall etwa ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 BGB besteht. Unter Umständen sind auch die verwendeten Klauseln unwirksam, weil Sie durch die Verwendung beispielsweise unangemessen benachteiligt im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB werden.

Auf Ihren Wunsch stehen wir Ihnen  bei Fragen gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus möchten wir Ihnen unser Internetanagebot ans Herz legen. Da gibt es auch einige interessante Entscheidungen. Hier eine kleine Auswahl:

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/1083/ag-karlsruhe-abo-fallen-im-internet-schadensersatzanspruch-gegen-betreuende-anwaeltin/

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/820/besteht-eine-zahlungspflicht-bei-internet-vertragsfallen/

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2188/verbraucher-muss-eventuell-auch-ueber-ein-nicht-bestehendes-widerrufsrecht-aufgeklaert-werden/

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2183/warnung-vor-digitalen-adventskalendern-im-internet/

http://www.wbs-law.de/news/allgemein/2112/abzocke-von-verbrauchern-durch-gefaelschte-abmahnungen-per-e-mail

http://www.wbs-law.de/news/medien-entertainment-und-urheberrecht/1720/fake-abmahnung-per-email-betrueger-springen-auf-die-abmahnwelle-auf

http://www.wbs-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/1418/filesharing-spezial-uebersicht-ueber-unser-gesamtes-informationsangebot