Skurriler Streit um zerkaute und angebissene Kaugummis in künstlerischer Collage: Der "Kaugummi"-Prozess, Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf

Internet, IT und Telekommunikation
20.12.2010654 Mal gelesen
Die Künstlerin hatte gegen einen Galeristen wegen der ihrer Meinung nach falschen Urheberrechtsangabe im Zusammenhang mit "Kaugummi-Collagen" geklagt. Die Collagen bestanden jeweils aus einer schwarz grundierte Leinwand, die in geordneter Weise - in horizontalen Reihen von vier oder fünf Streifen untereinanderer versetzt - mit Kaugummis beklebt worden waren. Die Künstlerin hatte erläutert, dass sie wegen ihrer persönlichen Schöpfung in Gestalt der Anordung und Gestaltung der Kaugummis Urheberin sei.

Das Langericht Düsseldorf hat die Klage in dem Urteil vom 8. September 2010, Az. 12 O 430/09 abgewiesen. Die Künstlerin sei nicht Urheberin der Kunstwerke. Sie habe vielmehr auf Anweisung gehandelt. Der Beklagte hatte nämlich erklärt, dass die Collagen auf Skizzen des Künstlers Francois Morellet aus der Reihe "Eat Art" basierten. Die Klägerin hätte in einem Künstler-Lokal gekellnert. Dessen Betreiber hätte ihr die Anweisung gegeben, Collagen nach diesen Skizzen zu erstellen. Die Klägerin hatte die Kaugummistreifen zwar abweichend von den Skizzen nicht zerkaut, sondern nur angebissen. Die Richter betrachteten diese Abweichung allerdings nicht als schöpferischen Akt.