BGH: Website erfüllt nicht das Textformerfordernis nach dem BGB

Internet, IT und Telekommunikation
10.11.2010827 Mal gelesen
Der BGH hat mit Urteil vom 29.4.2010 festgestellt, dass die Darstellung einer Widerrufsbelehrung auf einer Website nicht den Anforderungen aus § 126b BGB genügt und eine solche Belehrung daher nicht geeignet ist, die regelmäßige Widerrufsfrist von 14 Tagen in Gang zu setzen.

Die Entscheidung ist wichtig für alle, die im Internet Geschäfte tätigen - egal, ob Kunde oder Anbieter. Für den Anbieter stellt sich die Frage, wie er den Lauf der Widerrufsfrist nach Vertragsschluss noch in Gang setzen kann.

Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen Fragen rund um die juristischen Fallstricke des IT-Rechts.

Ihr Ansprechpartner bei MESCHKAT & NAUERT:

Rechtsanwalt Roman Dickmann, Europajurist (Univ. Würzburg)

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