Schnelle Schuldenbefreiung durch EU-Reform

Kündigung von Bausparverträgen
09.05.2019144 Mal gelesen
Die neue EU – Restrukturierungsrichtlinie sieht vor, dass unternehmerisch tätige Personen innerhalb von drei Jahren schuldenfrei sind. Somit würde die derzeitige Frist halbiert werden....

Die neue EU - Restrukturierungsrichtlinie sieht vor, dass unternehmerisch tätige Personen innerhalb von drei Jahren schuldenfrei sind. Somit würde die derzeitige Frist halbiert werden. Die Insolvenz soll nach der Reform bedingungslos erfolgen. Das bedeutet, dass keine Mindestquoten für die Schuldentilgung erfüllt sein müssen und auch ein Schuldenschnitt ohne Insolvenzverfahren möglich ist.

 

Für neue Kapitalgeber ist nach der EU-Richtlinie zu beachten, dass die Rückführung der neuen Finanzierungen und Zwischenfinanzierungen von dem insolvente Unternehmen nicht der Insolvenzanfechtung unterliegt und gegenüber Altforderungen vorrangig sind. Derzeit müssen diese Investoren, die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zuvor mit teuren Gutachten prüfen, soweit sie nicht später unter Umständen hohen Rückforderungen ausgesetzt sein wollen. 

 

Für Sie als Privatperson soll diese Regelung ebenfalls anwendbar sein. Somit wird auch für Sie eine kurze und einheitliche Entschuldigungsfrist geschaffen. Sie haben dann die Möglichkeit ohne Mindesttilgung der Schulden oder mit einen Schuldenschnitt wieder in die Wirtschaft integriert zu werden. Ein Insolvenzverfahren müsste dann nicht eröffnet werden.Eine gerichtlicher Kontrolle würde dann nur in Ausnahmefällen notwendig sein, wie zum Beispiel bei dem beendigen oder aussetzen von Zwangsvollstreckungen. Hierdurch kann ihnen als Verbrauch eine Menge Geld erspart bleiben. 

 

Der vorinsolvenzliche Schuldenbereinigungsplan, wie er von der EU vorgesehen ist wird ähnlichen Regeln wie das Insolvenzplanverfahren unterliegen. Hingen dem normalen Verfahren wird es nun aber einfacher und schneller für Sie als Privatperson ablaufen können. Derzeit ist eine schnellen Schuldenbereinigung in Deutschland  abhängig von der Erfüllung von Mindestquoten, die kaum erreicht werden. Eine kurzfristige Entschuldung ist fast ausschließlich nur durch aufwendige und sehr teure Umsetzungen von Insolvenzplänen möglich. Dieses wird mit der neuen Europäischen Richtlinie beendet.

 

Sollten Sie sich über die Möglichkeiten einer Entschuldung nach derzeitigem und zukünftigen Recht informieren wollen und überlegen den Weg einer Sanierung und Insolvenz zu gehen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann ihnen den Rechtsweg gegen die Zwangsvollstreckung oder Pfändung ebnen.