YouTube Videos löschen, entfernen, sperren lassen (Urheberrechtsverletzung)

Gewerblicher Rechtsschutz
23.01.20184026 Mal gelesen
Jemand verwendet Ihre Bilder, Filmausschnitte oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Content von Ihnen in seinen YouTube Videos?

YouTube Video wegen Urheberrechtsverletzung (DMCA Notice) gemeldet - YouTube hat nicht reagiert oder verweigert Entfernung / Sperrung

Urheber oder Rechteinhaber, die YouTube die widerrechtliche Verwendung ihres urheberrechtlich geschützten Inhaltes (bspw. Bilder, Filmausschnitte, Musik, etc.) oder Teile der Werke in YouTube Videos melden, berichten häufig, dass sie auf ihre DMCA Beschwerde entweder gar keine Reaktion erhalten haben oder dass YouTube die Löschung, Entfernung, Sperrung des gemeldeten Videos abgelehnt hat. YouTube begründet dies in vielen Fällen damit, dass entweder in der Meldung nicht ausreichende Angaben

  • zum Urheber bzw. Rechteinhaber,
  • zu dem eigenen urheberrechtlich geschützten Werk oder
  • zu den verletzenden Videos

gemacht worden sind oder dass notwendige Erklärungen und Versicherungen fehlen. Daneben lehnt YouTube häufig die Löschung, Entfernung, Sperrung von gemeldeten Videos mit der Begründung ab, dass diese nach der Ansicht von YouTube nicht die Urheberrechte des Melders verletzen würden.

YouTube Video gemeldet (Urheberrecht) - warum reagiert YouTube nicht?

Wann hat man einen Anspruch auf Löschung, Entfernung, Sperrung eines YouTube Videos?

Wird der Antragsteller durch ein YouTube Video bspw. in seinen UrheberrechtenPersönlichkeitsrechten oder Markenrechten verletzt, dann hat er einen Anspruch auf Löschung, Entfernung, Sperrung des rechtsverletzenden Videos. Nachfolgend gehen wir auf die urheberrechtlichen Löschungsgründe ein.

Deine Urheberrechte wurden verletzt (Bilder, Filmausschnitte, Musik, etc.)

YouTuber verwenden häufig in ihren YouTube Videos nicht nur Eigenmaterial, sondern auch immer wieder fremde Bilder, Film- bzw. Videoausschnitte und Musik. Längst nicht alle YouTuber besorgen sich die dafür notwendigen Lizenzen bzw. Einwilligungen der Urheber oder Rechteinhaber.

Wer fremde urheberrechtlich geschützte Werke in seinen Videos verwendet, muss zwingend die Lizenzen zur Verwendung des urheberrechtlich geschützten Materials erwerben.

Eine Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Verwendung des fremden urheberrechtlich geschützten Materials bspw. ein zulässiges Zitat (§ 51 UrhG) oder eine freie Bearbeitung (§ 24 UrhG) darstellt. Hierbei handelt es sich um urheberrechtliche Ausnahmen, bei deren Vorliegen die Einwilligung des Urhebers / Rechteinhabers nicht eingeholt werden muss. Diese Ausnahmen haben sehr strenge Voraussetzungen und sind nur ziemlich selten einschlägig.

Viele YouTuber behaupten immer wieder reflexartig, dass es sich um Zitate oder um freie Bearbeitungen handeln würde, wenn sie ungefragt fremdes Material in ihre Videos einbauen. In den meisten Fällen halten diese Behauptungen einer juristischen Prüfung nicht stand.

Wird urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung des Urhebers / Rechteinhabers und ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestands verwendet, dann ist eine Urheberrechtsverletzung gegeben und der Urheber / Rechteinhaber hat ein Anspruch auf Löschung, Entfernung, Sperrung des rechtsverletzenden YouTube Videos.

Wo oder bei wem muss man die Löschung, Entfernung, Sperrung von YouTube Videos beantragen?

Wer durch ein YouTube Video in seinen Urheberrechten verletzt wird, kann entweder gegen den YouTuber, der das Video erstellt bzw. gegen den Kanalinhaber, der das rechtswidrige Video veröffentlicht hat vorgehen oder YouTube selbst auf Löschung, Entfernung, Sperrung in Anspruch nehmen.

YouTuber, Kanalinhaber

Ist der Namen und die Adresse des YouTubers / Kanalinhabers bekannt, der das rechtsverletzende Video veröffentlicht hat, dann kann man diesen direkt auf Löschung / Entfernung des Videos in Anspruch nehmen. Neben dem Anspruch auf Löschung bestehen gegen den YouTuber / Kanalbetreiber auch Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatzansprüche und Erstattung der eigenen Anwaltskosten.

Plattform YouTube

Viele YouTuber / Kanalbetreiber nehmen es mit der Impressumspflicht nicht so ernst und betreiben Ihre Kanäle mehr oder weniger anonym. Wenn der YouTuber / Kanalbetreiber nicht greifbar ist oder wenn er auf eine Abmahnung nicht reagiert und man nicht direkt den nächsten Schritt - ein gerichtliches Verfahren - gehen will, dann kann man auch den Plattformbetreiber YouTube auf Löschung, Entfernung, Sperrung in Anspruch nehmen.

Gegen den Plattformbetreiber YouTube hat man aber im Gegensatz zum Vorgehen gegen den Rechtsverletzer (YouTuber / Kanalbetreiber) keinen direkten Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der Anwaltskosten. Erst wenn man YouTube in korrekter Art und Weise über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt hat und YouTube darauf hin nicht reagiert oder das berechtigte Löschbegehren verweigert, kann man auch die Plattform YouTube kostenpflichtig abmahnen lassen.

Anwaltliche Unterstützung bei der Löschung, Entfernung und Sperrung von YouTube Videos

Wir bekommen von Mandanten und Betroffenen immer wieder zu hören, gegen so große amerikanische Plattformen wie YouTube und Google könne man doch nichts unternehmen. Wenn die sich weigern würden, rechtsverletzende Videos zu löschen, dann hätte man einfach Pech.

Dies ist ein Irrglaube. Wenn ein YouTube Video Ihre Urheberrechte verletzt, dann kann man in der Regel auch seine Ansprüche auf Löschung, Entfernung, Sperrung durchsetzen. In den meisten Fällen ist uns dies bereits durch unsere außergerichtlich gestellten Löschanträge gelungen. Sollte eine außergerichtliche Löschung nicht erreicht werden, scheuen wir uns auch nicht, YouTube und Google gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Unser anwaltliches Vorgehen

Im ersten Schritt wird anwaltlich überprüft, ob das streitgegenständliche YouTube Video tatsächlich die Urheberrechte oder sonstige Rechte (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht, etc.) unserer Mandantschaft verletzt.

Vorgehen gegen YouTuber / Kanalbetreiber

Im zweiten Schritt wird versucht, den Namen und die Adresse des verantwortlichen YouTubers / Kanalbesitzer herauszufinden.

Können die Daten ermittelt werden, dann wird der YouTuber / Kanalbetreiber im dritten Schritt kostenpflichtig abgemahnt. Für unsere Mandanten machen wir gegenüber diesen folgende Forderungen geltend:

  • Löschung, Entfernung des Videos
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über den Umfang der Nutzung und Einnahmen durch die Verwendung des Materials
  • Zahlung von Schadensersatz
  • Zahlung der entstandenen Anwaltskosten

Reagiert der YouTuber / Kanalbetreiber auf die Abmahnung nicht oder erfüllt er die geltend gemachten Forderungen nicht, dann führen wir für unsere Mandanten im vierten Schritt das gerichtliche Klageverfahren zur Durchsetzung der bestehenden Ansprüche durch.

Vorgehen gegen die Plattform YouTube

Können die Daten des YouTubers / Kanalbetreibers nicht ermittelt werden oder will unsere Mandantschaft nicht direkt gegen den YouTuber / Kanalbetreiber vorgehen, dann setzen wir im Namen unserer Mandantschaft den Plattformbetreiber YouTube mittels eines Löschantrages über die Rechtsverletzung in Kenntnis und fordern zur umgehenden Löschung, Entfernung, Sperrung des streitgegenständlichen Videos auf.

Kommt YouTube, trotz ausführlicher in Kenntnissetzung über die Rechtsverletzung, dem Löschantrag nicht nach, mahnen wir YouTube im nächsten Schritt ab und fordern diese zur Löschung des Videos, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von Schadensersatz und der angefallenen Anwaltskosten auf.

Erfüllt YouTube die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche unserer Mandantschaft nicht, klagen wir diese Ansprüche gerichtlich ein.