Sollen Sie Vertragsstrafe an den IDO e.V. zahlen?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
08.03.202133 Mal gelesen
Sofern Sie auch mit dem Verein zu tun haben, unterstütze ich gern auch Sie, wenn Sie sich gegen die Forderungen des Vereins wehren wollen.

 

Zur Tätigkeit des IDO

Die Tätigkeit des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) beschäftigt meine Kollegen und mich hier in der Kanzlei bereits seit geraumer Zeit. Wir berichten daher schon seit längerem fortlaufend über die entsprechenden Verfahren:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-IDO-Interessenverband-fuer-das-Rechts-und-Finanzconsulting-deutscher-Online-Unternehmen.htm

Ich berate unter anderem Betroffene, die gegenüber dem IDO eine Unterlassungserklärung abgegeben haben und nun eine Vertragsstrafe an den Verein zahlen sollen.

 

Immer wieder: erst kam die Abmahnung, dann folgte die Vertragsstrafenforderung

Der IDO hat in den letzten Jahren in den hier vorliegenden mehreren hundert Fällen mit seinen Abmahnschreiben immer nur sehr geringe Kosten in Höhe von 232,05 Euro gefordert. Er forderte aber immer auch die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Viele meiner Mandanten, die ohne anwaltliche Beratung eine entsprechende Erklärung abgegeben hatten, erhielten dann bald wieder Post vom IDO, und zwar ein Schreiben mit einer Vertragsstrafenforderung zwischen 3.000,00 Euro und 5.000,00 Euro.

 

Wie Sie sich gegen eine Vertragsstrafenforderung des IDO wehren können

Ich vertrete bereits seit geraumer Zeit Betroffene, die sich gegen die Vertragsstrafenforderungen des Vereins zur Wehr setzen. Entsprechende Verfahren führe ich für meine Mandanten vor verschiedenen Gerichten bundesweit. Und aus meiner Sicht gibt es einige Ansatzpunkte für die Verteidigung gegen die Ansprüche des Vereins:

Bei einigen der von mir betreuten Verfahren kam nach meiner Auffassung eine Anfechtung der gegenüber dem IDO abgegebenen Unterlassungserklärung in Betracht. Dementsprechend habe ich in diesem Verfahren Anfechtungserklärungen für meine Mandanten abgegeben. Ob die Anfechtungen durchgreifen, lasse ich für meine Mandanten derzeit vor verschiedenen Gerichten klären.

Bei allen der von mir betreuten Verfahren kam nach meiner Auffassung im Übrigen eine Kündigung der gegenüber dem IDO abgegebenen Unterlassungserklärung wegen der Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des Vereins in Betracht. Dementsprechend habe ich in den Verfahren die abgegebenen Unterlassungserklärungen für meine Mandanten gekündigt. Ob die Kündigungen durchgreifen, werden die Gerichte in den von mir betreuten Verfahren ebenfalls klären. Weshalb ich glaube, dass die Kündigungen wirksam sind, können Sie hier nachlesen:

https://www.internetrecht-rostock.de/anti-abmahn-gesetz-unterlassungserklaerung-ido-wegen-rechtsmissbrauch-kuendigen.htm

Und dann wird es aus meiner Sicht spannend: In Verfahren, in denen es um die Unterlassungsansprüche des Vereins gegen, haben inzwischen nämlich mehrere Gerichte entschieden, dass das Vorgehen des IDO rechtsmissbräuchlichen Charakter hat:

https://www.internetrecht-rostock.de/ido-rechtsmissbrauch-olg-rostock-weil-eigene-mitglieder-verschont-werden.htm

https://www.internetrecht-rostock.de/ido-nicht-aktiv-legitimiert-lg-darmstadt.htm

https://www.internetrecht-rostock.de/ido-rechtsmissbrauch-lg-bielefeld.htm

https://www.internetrecht-rostock.de/ido-rechtsmissbrauch-lg-hildesheim.htm

Die Verfahren laufen zum Teil zwar noch (Stand: 08.03.2021). Sofern die Entscheidungen im weiteren Bestand haben, spricht nach meiner Auffassung jedoch viel dafür, dass auch den Vertragsstrafenforderungen des Vereins die Rechtsmissbräuchlichkeit entgegengehalten werden kann.

 

Warum Sie sich fachkundig anwaltlich vertreten lassen sollten

Nach meiner Auffassung bestehen zahlreiche Indizien für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des IDO:

Nach meiner Erfahrung tun die Gerichte sich jedoch sehr schwer damit, die Abmahntätigkeit eines Vereins als rechtsmissbräuchlich zu bewerten. Der Grund hierfür liegt nach meiner Einschätzung darin, dass die Hürden für einen Rechtsmissbrauch sehr hoch sind und der Betroffene sehr umfangreich zu den Indizien für den Rechtsmissbrauch vortragen muss. Die bloße Behauptung, dass zu vermuten sei, dass dem IDO mit seiner Tätigkeit vorrangig um Einnahmen gehe, reicht nicht aus.

Nachdem inzwischen mehrere Gerichte in Unterlassungsverfahren von der Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des IDO ausgegangen sind, bleibt nunmehr abzuwarten, wie die Gerichte in den gerichtlichen Verfahren entscheiden werden, in denen es um die Vertragsstrafenansprüche und die Wirksamkeit erklärter Anfechtungen und Kündigungen geht.

Aufgrund der Vielzahl der von mir betreuten Verfahren kann ich bei den Gerichten ein recht klares Gesamtbild über das Vorgehen des Vereins vermitteln.

 

Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen sollen

  1. Die wichtigste Entscheidung: Lassen Sie sich fachkundig anwaltlich beraten!
  2. Veranlassen Sie ohne vorherige fachkundige Beratung keine Zahlung.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich habe als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de in einer Vielzahl von Fällen Betroffene zu Vertragsstrafenforderungen des IDO beraten und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Sie sollen auch eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen?

Wenn Sie auch eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen sollen:

  • Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
  • Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

Wenn Sie sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-was-tun.htm

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht