Finanzhof: „ Die Hundeschule ist keine Schule“

Herr Sebastian Rosenbusch Bansi
30.08.201739 Mal gelesen
Eine Trainerin von Blindenhunden hatte das Vorhaben, ihre Schule als richtige Schule anerkennen zu lassen. Eine Gewerbesteuer würde dann nicht mehr anfallen. Das höchste Finanzgericht entschied jedoch, dass die Dressur keine erzieherische Maßnahme darstellt.

Eine Trainerin von Blindenhunden hatte das Vorhaben, ihre Schule als richtige Schule anerkennen zu lassen. Eine Gewerbesteuer würde dann nicht mehr anfallen. Das höchste Finanzgericht entschied jedoch, dass die Dressur keine erzieherische Maßnahme darstellt.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine Hundeschule keine Schule ist, sondern ein Gewerbebetrieb - und die Betreiber entsprechend Gewerbesteuer zahlen müssen. Damit hat nach jahrelangem Rechtsstreit eine Trainerin von Blindenhunden ihren Kampf gegen die Finanzbehörden verloren. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen führte als Argument an, dass die Ausbildung eines Blindenhundes eine erzieherische Tätigkeit sei. Aus diesem Grund falle nach ihrer Ansicht für sie keine Gewerbesteuer an. (Az.: VIII R 11/15)

Das höchste deutsche Finanzgericht ist hier anderer Ansicht. In seinem Urteil heißt es "Sie war bei der Ausbildung der Blindenführhunde weder erzieherisch noch unterrichtend tätig". "Steuerrechtlich wird der Begriff des Unterrichts und der Erziehung von Menschen von der Dressur von Tieren unterschieden."

Die Hundetrainerin war bereits in der ersten Instanz vor dem Finanzgericht Münster gescheitert. Durch den Bundesfinanzhof ist das Urteil nun bestätigt worden.. Die Frau führt seit 1996 eine Schule für Blindenhunde und bildet jährlich zwischen drei und fünf Tiere aus. Genauere Einzelheiten in Bezug auf die Klägerin und den strittigen Steuerbescheid nannte der Bundesfinanzhof nicht, denn auch Steuerprozesse unterliegen dem Steuergeheimnis.


 

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