Kinderwerbung bald reguliert?

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04.11.201953 Mal gelesen
Ärzte fordern Werbeverbot für Kindernahrungsmittel.

Werbung für Kinder ist besonders effektiv. Alles, was glitzert oder ein Bild enthält, wird im Regal ohne weitere Prüfung bestaunt und soll möglichst gekauft werden. Aber auch Eltern greifen nach den bunten Verpackungen im Regal, um ihren Zöglingen eine Freude zu bereiten. Dabei schaden sie ihnen womöglich mehr, als sie denken.

 

Was sind "Kindernahrungsmittel"?

Glückliche Kinder und frische Zutaten auf der Verpackung vieler Nahrungsmitteln für Kinder sollen den Eindruck erwecken, besonders gut für sie zu sein. Dabei handele es sich gerade bei Süßigkeiten um die denkbar schlechteste Nahrung für junge Menschen.

Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendfachärzte, Thomas Fischbach, fordert nun, Werbung für Süßigkeiten wie Milchschnitte oder Kinderschokolade zu verbieten. Es handele sich um Werbung für "Kindernahrungsmittel", die es für sich genommen als Kategorie gar nicht gäbe.

 

Nachteile für Betroffene und Unbetroffene

Fischbach führt aus, die Werbung mit Dinosaurier-Bildern auf der Verpackung oder Bilder von strahlenden Kindern erwecke den Eindruck, es würde sich um Lebensmittel extra für Kinder handeln und als würden diese einen sinnvollen Bestandteil des Nahrungsmittelkataloges darstellen.

Hintergrund seiner Forderung ist möglicherweise die zunehmende Fettleibigkeit bei Kindern. Der jüngsten Studie des Robert-Koch-Instituts zufolge sind mehr als 15 Prozent der Kinder zwischen 3 und 17 Jahren in Deutschland übergewichtig.

Fischbach weist auf die gravierenden Folgen der Übergewichtigkeit hin - nicht nur gesundheitlich für die Betroffenen, sondern auch auf finanzielle Folgen für das Gesundheitssystem. Geschmacksvorlieben würden schon im Kindesalter geprägt. Ein übermäßig hoher Konsum von Zucker im Kindesalter verlangsamt nicht nur die Entwicklung, sondern macht auch eine Abhängigkeit im höheren Alter wahrscheinlicher.

 

Marken- und Produktrecht zu Kindern

Der Süßwarenhersteller Ferrero, der die Kinderschokolade vertreibt, hatte sein Monopol auf die Bezeichnung "Kinder" im Namen vor etwa zehn Jahren nach einem der aufwändigeren Gerichtsverfahren im Markenrecht verloren. Damals wurde vom Gericht auch Haribo erlaubt, Süßwaren mit dem Bestandteil "Kinder" im Namen zu vertreiben. Der Begriff unterfalle keinem markenrechtlichen Schutz, so die Richter, weil er lediglich die Zielgruppe dieser Produkte benenne.

Seitdem sprießen vermehrt "Kinderprodukte" aus den Supermarktregalen. Nach dem derzeitigen Werberecht ist die Bewerbung als "Kinderprodukt" aber nicht unbedingt irreführend, weil er nicht per se besagt, das Produkt sei für die Zielgruppe besonders geeignet. Wollte man die Werbung für Kinderprodukte also regulieren, bedürfte es einer neuen gesetzlichen Regelung.

Dabei ist dem Produkthaftungsrecht diese Konstellation nicht unbekannt. Berühmtheit erlangten die Urteile zum Milupa-Tee, einem zuckerhaltigen Instant-Teegetränk für Kleinkinder. Weil sich auf der Verpackung zuerst kein, später ein nur unzureichender Hinweis auf die erheblichen Gefahren von Karies gerade beim Nuckeln von zuckerhaltigen Getränken befand, wurde den betroffenen Eltern in späteren Zivilrechtsverfahren Schadenersatz zugesprochen.