Gewerberecht

Gewerberecht

Das Gaststättengesetz (GastG) regelt die Erlaubnis zur Ausübung einer Gaststätte. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder entfallen im nach hinein, so kann die Aufsichtsbehörde die Erlaubnis versagen, Auflagen oder gar eine erteilte Erlaubnis wieder entziehen. Weiterhin wird die Befugnis der Länder zur Festlegung von Sperrzeiten, für Schank- und Speisewirtschaften, sowie für öffentliche Vergnügungsstätten geregelt. Auch das Verhältnis zu den angestellten Personen und dem Ausschenken von alkoholhaltigen Getränken werden gesetzlich erfasst. Die wesentlichen Ziele des Gaststättenrechts sind die Sicherheit und der Schutz der Allgemeinheit und der Angestellten vor Gefahren bezüglich des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit.

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