Ärzte Finanzierung Falschberatung (Kredit, Darlehen für Praxis) - Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer informieren und helfen

Gesundheit Arzthaftung
09.05.20111305 Mal gelesen
Ärzte werden oft falsch beraten von Unternehmensberater oder einer Bank und geraten in Not. Anwälte informieren über Handlungsmöglichkeiten und helfen.

Ärzte werden oft von Unternehmensberatern bei der Finanzierung einer Praxis oder einer Immobilie mehr schlecht als recht beraten. Daneben finden auch Beratungen von Banken, insbesondere der ApoBank (Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG) statt.

Ein Arzt, der sich frisch niederlässt und meist davor seine Assitenztätigkeit absolviert hat, steht vor dem Gang in die Selbständigkeit oft vor der Problematik, welche Praxis er kaufen und wie er sie finanzieren soll. Da Fachwissen bei Ärzten oft fehlt, wenden sich Ärzte an Unternehmensberater und Banken, um sich beraten zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass die Ärzte meist vollstes Vertrauen in ihre Berater haben und viel Geld dafür bezahlen. Die Berater vermitteln dann Darlehen, Geldanlagen und sonstige Finanzprodukte. Oft werden Ärzte dabei falsch beraten. Die Berater nutzen dabei oft die Unwissenheit und das Vertrauen der Ärzte aus, um viel Geld mit ihnen zu verdienen. So wird nicht das passende Darlehen ausgesucht oder die der Kredit zu hoch dimenioniert, ohne sich Gedanken darüber zu machen, ob die neue Praxis dies überhaupt genügend Gewinn abwirft. Als Geldanlagen werden oft hochspekulative Fonds (wie z.B. Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsfonds) verkauft, weil hier hohe Provisionen verdient werden können. Lebensversicherungen werden im Übermaß abgeschlossen. Mit einer solchen (schlechten) Beratung ist dem Arzt aber nicht geholfen. Spätestens einige Jahre nach der Existenzgründung zeigt sich dann der finanzielle Engpass. Banken drängen plötzlich drauf, dass die Kredite bedient werden oder Sicherheiten verstärkt werden müssen. Der Arzt, der sich eigentlich richtig beraten fühlte, weiß nicht mehr ein und aus. Oft wenden sich Ärzte an verschiedene weitere Berater, die ihnen kaum helfen, jedoch hohe Rechungen stellen. Ein Rechtsanwalt wird oft erst in der höchsten Not eingeschaltet.

Die finanzielle Schieflage muss jedoch nicht sein. Gleich von Beginn an, sollte man sich durch spezialisierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte richtig beraten lassen. Diese sollten dann auch bei den Verhandlungen mit den Banken involviert sein. Nur so kann ein tragfähiges Konzept entwickelt werden.

Aber auch wenn es bereits zu spät ist, gibt es für einen Arzt noch einen Ausweg. Gerade bei Ärzten, die meist gute Gewinne erwirtschaften, sind Banken bereit, auf Teile des Kredits zu verzichten,  wenn ein tragfähiges Konzept für die Zukunft vorgelegt wird. Für die Banken ist die Zukunftsprognose wichtig, denn mit einer Insolvenz des Arztes verliert eine Bank weitaus mehr Geld.

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr bei Freiburg und Offenburg (Ortenau, Ortenaukreis) begleitet Ärzte im Vorfeld einer Selbständigkeit und auch dann, wenn es bereits zu spät sein scheint. Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleiten bereits seit Jahrzehnten Freiberufler wie Ärzte bei ihrer Selbständigkeit. Durch die frühere Tätigkeit in Banken und der tagtäglichen Unterstützung von Freiberufler, ist das Wissen und die Erfahrung vorhanden, im Sinne des Arztes auf Augenhöhe mit den Banken zu verhandeln. Die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH konzentrieren sich in ihrer täglichen Beratung auf die Fragen des Bankrechts, des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts. Die Kombination von spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern garantiert einem Arzt, Beratungsfehler von Unternehmensberatern und Banken zu erkennen, einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten, den notwnedigen Druck auf die Banken auszuüben und im Notfall Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen. Die Rechtsanwälte prüfen die Frage, ob die Bank den Kredit überhaupt hätte vergeben dürfen. Dies geschieht anhand der von den spezialisierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern gelieferten Daten. Eine Bank darf nicht jede Kreditanfrage eines Arztes ohne nähere Prüfung auf Tragfähigkeit positiv bescheiden. Geschieht dies dennoch ohne Prüfung kann eine Bank haften. Dies wiederum kann einer Bank entgegengesetzt werden, wenn sie Druck auf den Arzt ausübt.

Ärzte, die nicht in Not geraten wollen nach der Eröffnung der neuen Praxis oder sich bereits am Abgrund sehen, sollten sich gerade bei Finanzierungen durch Darlehen und der Fehlinvestition in geschlossene Fonds oder Lebensversicherungen, durch spezialisierte Berater beraten lassen.

Informationen und Hilfe finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de