Nachfolgeregelung

Gesellschaftsrecht
24.03.2016483 Mal gelesen
Familieninterne Nachfolge oder externe Nachfolgeregelung? Viele Unternehmer stehen bei der Regelung der Nachfolge zu Lebzeiten vor wichtigen Fragestellungen, die mit allen Beteiligten erörtert werden sollten

Nachfolgeregelung

Familieninterne Nachfolge oder externe Nachfolgeregelung? Viele Unternehmer stehen bei der Regelung der Nachfolge zu Lebzeiten vor wichtigen Fragestellungen, die mit allen Beteiligten erörtert werden sollten. Anwälte mit Erfahrung in der Gestaltung von solchen Nachfolgeregelungen empfehlen offene Gespräche insbesondere dann, wenn Personen in die Nachfolgeplanung einbezogen sind, die nicht zur Familie gehören.

Dabei muss eine Nachfolgerreglung nicht unbedingt "nur" eine Vorwegnahme der Erbfolge sein, sondern kann gegen Einmalzahlung, Versorgungsversprechen gegenüber dem Erblasser (z.B. Rente) oder im Rahmen einer schrittweisen Verantwortungs- und Eigentumsübertragungauch zu Lebzeiten des Erblassers relevante Regelungen beinhalten.

Gerade die schrittweise Übertragung stellt hohe Anforderungen an den Gesamtplan, der sowohl die Zukunft des Unternehmens, als auch die Ansprüche der Erben berücksichtigen sollte.

Juristische und betriebswirtschaftliche Details müssen hier bedacht werden, unabhängig davon, ob das an einen Nachfolger zu übergebende Unternehmen verpachtet, schrittweise verkauft oder gegen Versorgungsleistungen gegenüber dem Erblasser aus den Händen gegeben wird.

Natürlich kommt es auch immer auf das Vorhandensein geeigneter Nachfolger an. Das so genannte Management-Buy-Out verkauft das Unternehmen an das bisherige Management, was insbesondere dann Sinn macht, wenn ein motiviertes Leitungsteam vorhanden ist und die Familie entweder kein Interesse zeigt oder nicht über die erforderlichen  betriebswirtschaftlichen oder technischen Ressourcen verfügt. Größere Risiken und mehr persönlichen Aufwand kann das Management-Buy-In beinhalten, bei dem unternehmensfremdes Management eingeführt und eingearbeitet wird.

Wer sich mit dem Gedanken an eine Stiftung befasst, sollte von Anfang an Expertenrat einholen, denn eine solche Lösung ist von Nicht-Juristen kaum allein installierbar. Doppelstiftungen können beispielsweise dazu beitragen, ein Mitspracherecht zu bewahren. Erfahrene Anwälte finden exakt das Stiftungsmodell, das am besten zum Unternehmen passt und alle Ansprüche bedient.

Rechtsanwalt Lücker steht nach telefonischer Kontaktaufnahme - oder per Mail - für eine Erstberatung als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.