Bundeskabinett beschließt ESOP-Reform

Gesellschaftsrecht
11.05.20212037 Mal gelesen
Seit Ende Januar liegt der Regierungsentwurf zur Verbesserung der Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen vor.

Nachdem ein Referentenentwurf des sogenannten Fondsstandortgesetzes (FOG) bereits im Dezember letzten Jahres veröffentlich worden war, hat das Bundeskabinett Ende Januar den entsprechenden Regierungsentwurf beschlossen und veröffentlicht. Darin enthalten sind auch geplante Neuregelungen zu den rechtlichen und steuerlichen Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen.

Ziel der neuen Regulierung ist es, die Attraktivität von Deutschland als Standort für Startups zu steigern, indem es Startups erleichtert wird, ihre Beschäftigten durch Mitarbeiterbeteiligungen einfacher am Unternehmenserfolg teilhaben lassen können.

Verdopplung des Steuerfreibetrages vorgesehen

Der Regierungsentwurf sieht zunächst vor, dass der bereits bestehende steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen in Höhe von 360 Euro pro Mitarbeiter auf einen Betrag von 720 Euro verdoppelt wird. Eine Änderung der Grundvoraussetzungen für das Eingreifen des Steuerfreibetrages ist im Regierungsentwurf jedoch nicht vorgesehen, sodass der Steuerfreibetrag nach wie vor nur dann eingreifen soll, wenn das Beteiligungsprogramm des Unternehmens allen Arbeitnehmern offensteht, die mindestens für die Dauer eines Jahres bei dem Arbeitgeber angestellt sind. Da diese Voraussetzungen bei Beteiligungsprogrammen von Startups jedoch regelmäßig nicht erfüllt sind, dürfte sich der Effekt der geplanten steuerlichen Änderung für Startups allerdings in Grenzen halten.

Neuregelung zur "Dry-Income-Problematik"

Der Regierungsentwurf enthält außerdem Neuregelungen, um die sogenannten "Dry-Income-Problematik" zu entschärfen. Unter diesem Schlagwort wird das praktische Problem umschrieben, dass Mitarbeiter nach aktueller Rechtslage den vergünstigen Erwerb von Unternehmensbeteiligungen direkt zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Beteiligung erwerben, als Arbeitslohn voll versteuern müssen. Dies hat im Ergebnis zur Folge, dass "echte" Mitarbeiterbeteiligungen für Mitarbeiter bislang eher unattraktiv sind, da diese sich direkt bei Erhalt mit einer hohen Steuerlast konfrontiert sehen können, ohne dass ihnen überhaupt ein Gewinn zugeflossen ist oder diese im Rahmen eines Exits finanziell von der Steigerung des Unternehmenswertes profitieren konnten.

Zur Entschärfung der Problematik sieht der Regierungsentwurf vor, dass eine Besteuerung des vergünstigten Erwerbes einer Unternehmensbeteiligung nicht mehr zum Zeitpunkt des vergünstigten Erwerbes (Zuflusszeitpunkt), sondern spätestens nach zehn Jahren oder bei einem Wechsel des Arbeitgebers erfolgen soll. Zudem ist vorgesehen, dass die Steuerlast über einen Zeitraum von fünf Jahren gestreckt werden kann, anstatt wie nach aktueller Rechtslage sofort in voller Höhe anzufallen. Das Eingreifen der beschriebenen Regelungen soll unter der zusätzlichen Voraussetzung stehen, dass sie nur bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eingreift.

Berechtigte Kritik von Branchenverbänden

Der Regierungsentwurf wurde von Branchenverbänden bislang überwiegend kritisch aufgenommen. Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter durch die geplante Regelung wegen der drohenden Steuerlast dazu gezwungen sein könnten, auf einen Wechsel des Arbeitgebers zu verzichten. Ebenfalls zutreffend wurde kritisiert, dass der Regierungsentwurf in seiner jetzigen Fassung nicht dazu beitragen wird, eine wirtschaftliche Planbarkeit im Zusammenhang mit der steuerlichen Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungen sicherzustellen. Das Risiko einer nicht abschätzbaren Höhe der steuerlichen Bewertung ihrer Beteiligung würde für Mitarbeiter auch nach der geplanten Gesetzesänderung fortbestehen.

Sollte der Regierungsentwurf nicht in wesentlichen Punkten angepasst werden, ist insgesamt nicht davon auszugehen, dass "echte" Mitarbeiterbeteiligungen für Startups und deren Mitarbeiter substanziell attraktiver werden. Startups werden daher nach wie vor auf virtuelle Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zurückgreifen, um ihre Angestellten an sich zu binden.