Abmahnung der Wiedorfer Rechtsanwälte im Auftrag der Euro-Cities AG wegen Urheberrechtsverletzung - Kartenmaterial

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
27.01.20102425 Mal gelesen
Die Eurocities AG wird von einer weiteren Kanzlei vertreten bzgl. Urheberrechtsverletzungen durch urheberrechtswidrige Nutzung von Kartenmaterial im Internet


Die Euro-Cities AG, die im Internet unter www.stadtplandienst.de eine umfangreiche Kartographie zahlreicher Städte veröffentlicht an denen sie nach eigenen Angaben die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat, wird nun auch von der Münchner Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte vertreten.
Ebenso wie die Kanzlei Meissner und Meissner Rechtsanwälte, die ebenfalls die Euro-Cities AG vertreten, fordert die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte aus München die sofortige Unterlassung der Verwendung des Kartenmaterials der Euro-Cities AG sowie einen Schadensersatz im vierstelligen Bereich.
Die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte führt in der Abmahnung aus, dass der Euro-Cities AG als Schadensersatz eine entgangene Lizenzgebühr in der Höhe zustehe, die der Abgemahnte bei einer vertragsgemäßen Nutzung hätte entrichten müssen. Sodann wird dem Abgemahnten die Möglichkeit eingeräumt, für die bisherige widerrechtliche Benutzung des Kartenmaterials und die Kosten der Ermittlung des Verstoßes einen Betrag in Höhe von beispielsweise 1315 Euro zu zahlen. Die Kosten für die Ermittlung und gerichtsverwertbaren Dokumentation des Verstoßes durch die Firma GEKA werden auf 95 Euro beziffert.
Die Abgemahnten werden aufgefordert den Schadensersatzbetrag innerhalb von 10 Tagen auf das Konto der Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte zu zahlen.
Daneben wird den Abgemahnten die alternative Möglichkeit eingeräumt, die Kartennutzung durch Abschluss eines rückwirkenden Lizenzvertrages zu legitimieren. Die Höhe der Lizenzgebühr entspricht gemäß den Ausführungen in der Abmahnung dem geforderten Schadensersatzbetrag.

Zu guter letzt fordert die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte die Erstattung der Kosten der eigenen Beauftragung. Diese werden auf 457,40 Euro beziffert.
Zudem wird der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass eine Fristverlängerung aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht in Betracht käme.

Betroffene sollten trotz dieser Hinweise keine voreiligen Unterschriften ableisten und die Abmahnung von einem Fachanwalt prüfen lassen. Auffällig ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass für die identische Urheberrechtsverstöße unterschiedliche Summen gefordert werden abhängig von der jeweiligen Kanzlei, die die Euro Cities AG vertreten.


Datum: 11.01.2010
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Wiedorfer Rechtsanwälte, Euro-Cities AG, Stadtplan

weitere Infos:

www.die-abmahnung.info
www.win-abmahnung.info
www.ggr-law.com
www.ggr-rechtsanwaelte.de