STRAFVERFAHREN IN SACHEN PURZEL VIDEO WEGEN URHEBERRECHTSVERLETZUNG UND VERBREITUNG PORNOGRAFISCHER SCHRIFTEN

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
26.11.20092335 Mal gelesen

Die Rechtsanwaltskanzlei Schindler Boltze Rechtsanwälte Karlsruhe hat Strafanzeigen gegen Internetnutzer wegen Urheberrechtsverletzungen und der  Verbreitung pornografischer Schriften gestellt.

Im Falle eines Mandanten unserer Kanzlei erfolgte dies im März 2009 im Namen der Gedast GmbH, der Verwertungsrechte von Purzel Video eingeräumt wurden. Eine

Ermittlungsakte wurde uns heute zugänglich gemacht.

 

U.a.  handelt es sich  um die Filmreihen "Jacke Hammers Fötzchenparade"  und "Ich bin jung und brauche das Geld". Betroffen sind  insgesamt mehr als 70 Titel.

Den Nutzern wird vorgeworfen, die Filmwerke im Internet unberechtigt verbreitet zu haben und damit auch gegen § 184 StGB verstoßen zu haben.

Die Folgen waren und sind  Einleitungen von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen von  Computern und Festplatten und Zubehör durch die Polizei

Im Falle einer Durchsuchung raten wir an, keine Spontanäußerungen gegenüber der Polizei zu machen. Weiterhin gehen Sie bitte zu keinen polizeilichen Vernehmungen und äußern Sie sich nicht schriftlich, ohne dass zuvor die Ermittlungsakte eingesehen wurde. 

Gefährlich in solchen Fällen sind insbesondere Zufallsfunde, die zu weiteren Ermittlungen führen.  Kontaktieren Sie in Strafsachen bitte stets einen erfahrenen Rechtsanwalt.  Dieser hat Akteneinsicht zu nehmen und  auch zu prüfen, ob nach Feststellung der Rechtsinhaber vorbeugende Unterlassungserklärungen abgegeben werden sollten.

Soweit Ihnen ähnliches widerfahren ist, stehen ich Ihnen gerne für die Beratung und Vertretung zur Verfügung. Ich verfüge nicht nur über umfangreiche Kenntnisse im Urheberrecht und dem Gewerblichen Rechtsschutz, sondern als Fachanwalt für Strafrecht zusätzlich über eine mehr als zehnjährige Erfahrung als Verteidiger aus Hunderten von Strafverfahren.