Deckelung der Kosten für eine Abmahnung in Urheberrechtsfällen

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
23.11.20091655 Mal gelesen

§ 97a UrhG schreibt vor, dass die Abmahnkosten für eine unberechtigte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke auf 100 Euro beschränkt sind. Das gilt allerdings nur für Rechtsverstöße außerhalb des geschäftlichen Verkehrs und in "einfach gelagerten Fällen". Wann ein einfach gelagerter Fall vorliegt, ist jedoch strittig.

 

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