Abmahnung Graf von Westphalen Rechtsanwälte im Auftrag der Navteq (DE) GmbH wegen unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Karten (map24)

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
08.07.20093458 Mal gelesen

Die Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Navteq (DE) GmbH aus Eschborn die unerlaubte Verwendung geschützter Karten ab, die über das Portal map24 angeboten werden. Die Navteq (DE) GmbH ist betreibt das Portal map24 und bietet dort im Bereich des Internet-Mappings und der Routenplanung ihre Dienste an.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserkärung wird die Erstattung der Anwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000 Euro gefordert, folglich 1.005,40 Euro. Zudem wird um Auskunft über den Zeitpunkt der Onlinestellung gebeten. Die Zugrundelegung eines Gegenstandwertes in Höhe von 30.000 Euro dürfte juristisch nicht haltbar sein, da es abweichende gerichtliche Entscheidungen gibt. Ebenso ist der Ansatz der mittleren Geschäftsgebühr angreifbar, da auch hier konträre grichtliche Entscheidungen vorliegen. Alternativ bietet die Navteq GmbH die Möglichkeit, einen Vertrag über die Nutzung des Produkts auf dem Portal map24 abzuschließen, was es im Einzelfall zu prüfen gilt.

Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit all ihren rechtlichen Konsequenzen gefordert unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro für den Fall einer Zuwiderhandlung.
Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.

Datum: 03.07.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: map24, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Graf von Westphalen

weitere Infos: Abmahnung Graf von Westphalen

www.ggr-law.com